Die
Kursteilnehmer müssen grundsätzlich das 17. Lebensjahr vollendet
haben. Abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Kursteilnehmer muß sich vor der Anmeldung selbst vergewissern,
daß seiner Kursteilnahme in Spanien keine Hindernisse entgegenstehen.
Als Kursgebühr gilt die Gebühr als vereinbart, die zum Zeitpunkt
des Eingangs der Anmeldung laut geltender Preisliste festgesetzt ist.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung 60 € zu entrichten. Die Anzahlung
wird mit den Gesamtgebühren verrechnet. Sämtliche Bankgebühren gehen grundsätzlich zu
Lasten des Kursteilnehmers.
Der Vertrag zwischen der Schule und dem Kursteilnehmer kommt dadurch zustande,
daß die Schule die Anmeldung schriftlich bestätigt. Falls die
Schule die Anmeldung aus wichtigen Gründen nicht bestätigen
kann, wird die geleistete Anzahlung dem Kursteilnehmer in voller Höhe
erstattet.
Tritt ein Teilnehmer vom Besuch eines Sprachkurses zurück, so ist
die Schule zur Rückzahlung der Kursgebühr nur dann verpflichtet,
wenn die Rücktrittserklärung mindestens drei Wochen vor Kursbeginn
in schriftlicher Form bei der Schule eingegangen ist. Die Schule behält
in diesem Falle die Anzahlung von 60 € ein. Falls die Rücktrittserklärung
weniger als drei Wochen vor Kursbeginn erfolgt, werden die Gebühren
für Unterricht und Unterbringung für die Dauer von 2 Wochen
berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise und/oder Kursabbruch aus persönlichen Gründen,
in extremen Fällen schlechten Benehmens oder bei Gesetzesverstößen,
gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des Teilnehmers. Gezahlte Gebühren
für Kurs und Unterbringung werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
Preisnachlässe bei An- oder Abreise während der Woche (aufgrund
von Flugverbindungen, etc.) können nicht gewährt werden. An
nationalen oder lokalen Feiertagen, an denen kein Unterricht stattfindet,
werden keine Kursgebühren erstattet.
Falls zu Beginn der gebuchten Kursperiode die laut Kursbeschreibung erforderliche
Mindestteilnehmerzahl von 3 Studenten im Ausnahmefall nicht gegeben sein
sollte, ist die Schule berechtigt, den Kurs - unter Berücksichtigung
der pädagogischen Zielsetzung - in geänderter Form durchzuführen.
Anstelle des Gruppenunterrichts wird in diesem Fall Einzel-, bzw. Zweierunterricht
in reduzierter Gesamtstundenzahl angeboten.
Gemeinsam mit Gebühren für Kurs und Unterbringung wird eine
Kaution von 30 EURO erhoben. Die Kaution wird bei der Abreise unter Erfüllung
der folgenden Konditionen zurückerstattet.
Rückgabe des Lehrbuches (kann auch gekauft werden) in unbeschriebenem
und sauberem Zustand.
Übergabe der Unterbringung in ordnungsgemäßem und sauberem
Zustand.
Befindet sich der Student zum ausgemachten Zeitpunkt der Übergabe
des Zimmers nicht in der Wohnung wird die Kaution nicht zurückerstattet.
Bei Verursachung eines Schadens in der Unterbringung, muss die Schule
darüber unverzüglich informiert werden. Besteht bereits ein
Schaden bei Ankunft, verursacht durch vorherige Bewohner, und wird dieser
nicht am ersten Unterrichtstag gemeldet, wird der momentane Bewohner für
den Schaden verantwortlich gemacht. Falls sich kein Student sich für
einen verursachten Schaden verantwortlich zeigt, werden die Kosten der
Behebung auf sämtliche Bewohner umgelegt.
In Bezug auf die Unterbringung im Apartment bestehen die folgenden Verhaltensregeln.
In extremen Fällen von Mißachtung behält sich die Schule
das Recht vor, den Studenten von der Schule zu verweisen ohne das geleistete
Gebühren zurückerstattet werden.
Parties innerhalb der Wohnungen sind nicht gestattet.
Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit innerhalb des Zimmers und der Gemeinschaftsräume.
Die Übernachtung von jeglichen Personen, die nicht in der Wohnung
eingeschrieben sind ist strengstens untersagt.
Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Der
Kursteilnehmer ist für den Abschluß einer Kranken-, Unfall-
und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer verursacht hat,
haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Wird die
Schule für diese vom Kursteilnehmer verursachten Schäden in
Anspruch genommen, so hat es gegen den Kursteilnehmer Anspruch auf Ersatz.
Die Schule haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere
Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die es nicht zu vertreten hat.
Als Gerichtsstand wird Alicante vereinbart.
|